Nachtrag.
Auch das Bundesverwaltungsgericht als höchste deutsche Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat entschieden: Freier Handel mit E-Zigaretten bleibt weiterhin legal. Es hat damit ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigt. Die Richter urteilten (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.13), dass E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und wiesen damit die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland aus früheren Verfahren zurück. Freier Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten ist damit wie bisher in Tabakläden oder im Internet möglich.
Da das BVerwG auf einer Seite der Parteien starke Gegner (Stadt, Land, Bund) hatte, ist davon auszugehen, dass die entsprechende Entscheidung nicht ausgewürfelt wurde, sondern intensivst begründet worden ist.
Das bedeutet sicher nicht, dass die E-Zigarette das sorgenfreie Alltagsinhalat des kleinen Mannes ist. Es bedeutet aber, dass man in gewissen Fragen in diesem unserem von Überregulierungswahn verfolgten Land auch mal die Kirche im Dorf sein lassen kann.
Wer nur wenige Tage im Jahr für wenige Stunden in einem 600 Quadratmeter großen Lokal zugegen ist, in dem sehr wenige E-Zigarettenraucher(innen) in einem überschaubaren Bereich relativ selten, kaum olfaktorisch wahrnehmbar und separiert auf einer Fläche von 10 % des Gesamtareals ab und an an einer E-Zigarette ziehen (und sich vielleicht ausnahmsweise damit nicht sogar in den "richtigen" Raucherbereich zurückgezogen haben), der muss sicher nicht um eine elementare Erschütterung seiner Gesundheit besorgt sein. Da halte ich das Schütteln einer fremden Hand oder die "Sitzung" auf einer Toilettenbrille aus medizinischen Gesichtspunkten für wesentlich gefährlicher.
Und jetzt der Werbeblock:
Ich halte es für eine ausgesprochene Aufmerksamkeit der Betreiber, der Vielzahl von Gästen gegenüber ein im Rahmen der nach dem gesunden Menschenverstand zu erwartenden Toleranz des Einzelnen gestricktes Angebot bereit zu halten, das sehr Vielen mit ausgestreckter Willkommenshand entgegen kommt. Hier sind es die E-Zigarettenraucher. Kurz zuvor die TVn oder TSn, denen entgegengekommen wird - oder auch Anfängern, Erstbesuchern, Molligen...
By the way... ich bin seit 2 1/2 Jahren Nichtraucher und breche hier keine Lanze im Eigeninteresse. Ich fordere einfach nur bei gewissen Fragestellungen oder Problembereichen dazu auf, Augenmaß walten zu lassen, Toleranz nicht nur selbst einzufordern, sondern vorzuleben und positiv gedachte Ansätze im Konzept auch mal positiv zu konnotieren.
So.
Ich habe fertig.